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Besondere Betroffenheit als Element der Beschwerdebefugnis im Umweltrecht
Reformoptionen aus funktionaler und völkerrechtlicher Sicht
Hardcover
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Veröffentlicht 2024, von Meret Rehmann bei Dike Verlag Zürich
ISBN: 978-3-03891-610-9
Auflage: 1. Auflage
XLVIII, 323 Seiten
22.5 cm x 15.5 cm
In der aktuellen Klima- und Biodiversitätskrise stösst die geltende Regelung des Beschwerderechts an ihre Grenzen. Gerade wenn die Folgen von Umweltschädigungen die gesamte Bevölkerung betreffen, ist die erforderliche «besondere» Betroffenheit schwierig zu definieren. Meret Rehmann ergründet die historischen Ursprünge und gesellschaftlichen Funktionen dieses Erfordernisses und öffnet die ...
Beschreibung
In der aktuellen Klima- und Biodiversitätskrise stösst die geltende Regelung des Beschwerderechts an ihre Grenzen. Gerade wenn die Folgen von Umweltschädigungen die gesamte Bevölkerung betreffen, ist die erforderliche «besondere» Betroffenheit schwierig zu definieren. Meret Rehmann ergründet die historischen Ursprünge und gesellschaftlichen Funktionen dieses Erfordernisses und öffnet die Perspektive für andere Regelungsmöglichkeiten. Dabei untersucht sie ebenfalls die an das Beschwerderecht gerichteten Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und der Aarhus-Konvention. Im Ergebnis präsentiert die Autorin Ansätze für eine Reform des Beschwerderechts im Umweltrecht. Damit leistet sie gleichzeitig einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Dogmatik des Verwaltungsprozessrechts auch über das Umweltrecht hinaus.
In der aktuellen Klima- und Biodiversitätskrise stösst die geltende Regelung des Beschwerderechts an ihre Grenzen. Gerade wenn die Folgen von Umweltschädigungen die gesamte Bevölkerung betreffen, ist die erforderliche «besondere» Betroffenheit schwierig zu definieren. Meret Rehmann ergründet die historischen Ursprünge und gesellschaftlichen Funktionen dieses Erfordernisses und öffnet die Perspektive für andere Regelungsmöglichkeiten. Dabei untersucht sie ebenfalls die an das Beschwerderecht gerichteten Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und der Aarhus-Konvention. Im Ergebnis präsentiert die Autorin Ansätze für eine Reform des Beschwerderechts im Umweltrecht. Damit leistet sie gleichzeitig einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Dogmatik des Verwaltungsprozessrechts auch über das Umweltrecht hinaus.